Der Niederösterreichische
Innovationspreis

Karl Ritter von Ghega-Preis

Richtlinien

Der NÖ Innovationspreis ist eine Würdigung für Innovationsprojekte niederösterreichischer Unternehmen. Die Auszeichnungen, die öffentliche Prämierung und die mediale Berichterstattung unterstreichen den Stellenwert von Innovation und Forschung für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der niederösterreichischen Wirtschaft.

 

Preise

Der Hauptpreis, der Karl Ritter von Ghega-Preis, ist mit 10.000,- Euro dotiert.
Drei Sonderpreise werden mit jeweils 4.000,- Euro honoriert.
Zur Auszahlung gelangt maximal die Höchstsumme der jeweiligen Preiskategorie.

Die Jury behält sich vor, über die inhaltliche Schwerpunktsetzung der Sonderpreise sowie die entsprechende Zuordnung der vollständig eingereichten Projekte zu entscheiden.

Die Innovationspreisverleihung erfolgt im Rahmen einer feierlichen Preis- und Urkundenüberreichung durch die Landeshauptfrau des Landes Niederösterreich und den Präsidenten der Wirtschaftskammer Niederösterreich sowie die Sponsorenvertreter:innen.

Bewertung/Kriterien

Wesentliche Triebfeder von Innovation ist es, dem Anwender des Produktes oder der Dienstleistung einen neuen bzw. maßgeblich gesteigerten Nutzen zu bieten. Dieser Nutzen kann sowohl durch neuartige technische Lösungen als auch durch kreative Gestaltung erzielt werden.

Bewertungskriterien Innovationspreis NÖ

Die Bewertung erfolgt durch eine unabhängige Expertenjury.

Im Mittelpunkt der Jurybewertung stehen das Produkt, das Verfahren oder die Dienstleistung, die relevanten Unternehmensdaten sowie die Auswirkungen der Innovation auf Markt, Umwelt und Gesellschaft.

In die Bewertung fließen beispielsweise der Neuheitsgrad, die Originalität oder die Raffinesse der Lösung sowie das Entwicklungsrisiko für das Unternehmen ein. Patente oder Gutachten sind ebenso relevant, wie der Nutzen der Innovation für Kunden oder die Allgemeinheit.
Das Erkennen von Trends, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Möglichkeiten zur Erschließung neuer Märkte werden von der Jury ebenso berücksichtigt wie volkswirtschaftliche und ökologische Komponenten.
Angaben zu Kooperationen, Technologietransfer oder positive Umweltauswirkungen geben der Jury Aufschluss über weitere gesellschaftliche Effekte.

Als Kriterien werden somit herangezogen:

Die Entscheidung über die Vergabe des NÖ Innovationspreises erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ist unanfechtbar - der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jury ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Jury wählt unter allen eingereichten Projekten die NÖ Nominierten für den Staatspreis Innovation, für den ECONOVIUS und den Sonderpreis VERENA aus. Alle Richtlinien und Kriterien finden sie dort unter den angegebenen Links.

Voraussetzungen

Neben produzierenden Unternehmen können auch Handels- und produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe teilnehmen, wenn die Entwicklungen im Unternehmen oder in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen durchgeführt wurden und die Vermarktung durch das Unternehmen erfolgt.

Reine Handelsbetriebe oder Dienstleister, die innovative Produkte oder Verfahren nur vertreiben oder anwenden, ohne selbst an der Entwicklung beteiligt zu sein, sind ausgeschlossen.

Alle eingereichten Projekte müssen abgeschlossen sein und bereits am Markt angeboten werden, sich in der Markteinführung befinden oder innerbetrieblich umgesetzt worden sein.

Reine Ideen, Erfindungen, Patente oder Prototypen ohne Marktumsetzung werden nicht zugelassen.

Pro Unternehmer bzw. je aufrechter Kammermitgliedschaft in NÖ kann maximal ein Projekt eingereicht werden.

Projekte, die in gleicher Form bereits in den Vorjahren zum Wettbewerb eingereicht wurden, können nicht berücksichtigt werden.

Die Unternehmensgründung muss vor Projekteinreichung erfolgen sowie eine aufrechte Wirtschaftskammer-Mitgliedschaft bestehen.

Der Unternehmensstandort muss sich in NÖ befinden.

Bei Kooperationsprojekten wird nur das einreichende Unternehmen prämiert.

Forschungseinrichtungen können keine eigenständige Projekteinreichung vornehmen. Eine Teilnahme ist als Kooperationspartner eines niederösterreichischen Unternehmens möglich. Die Einreichung muss vom Unternehmen vorgenommen werden.

Allgemein
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zulassung zum Wettbewerb.

 

Wenn Sie über den NÖ Innovationspreis am Laufenden bleiben möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: innovationspreis@wknoe.at 

Öffnen
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte versuchen Sie die Seite zu aktualisieren um die Probleme zu beheben. Aktualisieren 🗙